Durch eine schulpsychologische Abklärung und Beratung sollen Lösungen und Hinweise gefunden werden, wie eine Schülerin oder ein Schüler in seiner Entwicklung unterstützt werden kann und was Eltern und Lehrpersonen zur Verbesserung der Situation beitragen können.
Bevor Eltern ihr Kind beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) anmelden, empfiehlt es sich, mit der Lehrperson Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei Fragen und Unklarheiten können die Eltern jedoch auch von sich aus mit dem SPD in Kontakt treten und für eine Abklärung oder Beratung anmelden.
Im Folgenden einige Beispiele, wann Sie als Eltern eine schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen können:
Bei unserer Einschätzung und Empfehlung berücksichtigen wir nicht nur die Schwierigkeiten eines Kindes, sondern orientieren uns an dessen vorhandenen Stärken, um wirkungsvolle, konsensfähige und wenn möglich integrative Lösungen vorzuschlagen. Bei Bedarf ziehen wir weitere Fachpersonen und / oder eine Übersetzerin / einen Übersetzer hinzu.
Die Abklärungen und Beratungen am SPD sind vertraulich. Als beruflich anerkannte Psychologinnen und Psychologen unterstehen alle Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dem Psychologieberufegesetz (PsyG), insbesondere sind sie dem Berufsgeheimnis unterstellt. Vertrauliche Informationen dürfen von uns nicht ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis an Dritte weitergegeben werden.