Die Rechtsgrundlage für die Schulpsychologie findet sich im Volksschulgesetz. Genauere Hinweise dazu sind auf der Website des Volksschulamts (VSA) des Kantons Zürich nachzuschlagen.
Die Statuten regeln gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes den Bestand wie auch die innere Organisation des Zweckverbandes und bestimmen die Befugnisse ihrer Organe.